Unternehmensnachfolge – Campingplatz gesucht!

Jung und Alt, Groß und Klein – immer mehr Menschen finden Gefallen an Outdoorferien.

Jungfamilien zelten mit ihren Sprößlingen, während die Großeltern im Wohnmobil nebenan ihren Ruhestand genießen. Der Campingplatz ist ein generationsübergreifender Urlaubsort. Aber was, wenn auch für Sie als Betreiber der Ruhestand ein Thema wird und keiner den Platz übernehmen kann oder möchte?

Wir stellen Ihnen heute Claudia Bexte und Andreas Grabolle vor, die einen Campingplatz übernehmen möchten. Für Jungunternehmer oder die, die es werden wollen, haben wir darüber hinaus die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme oder Eröffnung eines Campingplatzes zusammengestellt.

Naturnah soll es sein

Familie Bexte/Grabolle

CWH: Sie suchen einen Campingplatz zur Übernahme. Welche Vorstellungen haben Sie?

Claudia Bexte: Wir suchen einen naturnahen Campingplatz, den wir als Familienunternehmen erfolgreich betreiben können. Hierfür bevorzugen wir die Regionen um Berlin, also Brandenburg, das südliche Mecklenburg-Vorpommern und den Osten Sachsen-Anhalts. Alternativ kommt der badische und hessische Odenwald als Standort für uns in Betracht.

Andreas Grabolle: Da wir erfahrene Berater aus der Campingbranche an unserer Seite haben, können wir unser Unternehmens- und Finanzierungskonzept auf individuelle Gegebenheiten anpassen und sicherstellen, das Unternehmen dauerhaft wirtschaftlich tragfähig zu führen.

CWH: Bitte stellen Sie sich unseren Lesern doch einmal vor.

Claudia Bexte: Wir leben gemeinsam mit unserer Tochter, Hund und Katze in Berlin. Nach Jahren der selbstständigen sowie angestellten Arbeit ist für uns die Zeit gekommen, unseren lang gehegten Wunsch umzusetzen, einen eigenen Campingplatz zu führen. Gespräche mit Fachleuten und Platzbetreibern haben uns wichtige Einblicke in die Campingbranche verschafft und uns in unserem Vorhaben bestärkt. In unserer langjährigen Partnerschaft haben wir überdies schon zahlreiche Herausforderungen gemeinsam gemeistert. Und wir sind überzeugt, unsere persönlichen Stärken so am besten nutzen zu können.

Andreas Grabolle: Ja, mit Interesse, Offenheit und Hilfsbereitschaft gelingt es mir, mit Menschen schnell eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. So konnte ich als Leiter einer Notunterkunft meine Fähigkeiten im Umgang mit ganz unterschiedlichen Menschen einbringen. Zudem musste ich für eine Vielzahl von organisatorischen sowie technischen Anforderungen kurzfristig Lösungen finden. Auch das Führen von Teams ist Teil meiner bisherigen Laufbahn, ebenso die zielgruppenspezifische Ansprache mit geeigneten Kommunikationsmitteln. Inzwischen bin ich IHK-zertifizierter Camping- und Ferienparkmanager und Mitglied in einem BVCD-Landesverband. Derzeit bilden wir uns beide betriebswirtschaftlich fort.

Claudia Bexte: Genau. Ich vertiefe gerade meine buchhalterischen Kenntnisse, die ich beim Führen einer GbR erworben habe. Außerdem habe ich bereits Erfahrungen im Planen und Durchführen von größeren Veranstaltungen für Familien und Kinder gesammelt. Und handwerkliches Geschick sowie einen Blick für gute Gestaltung bringen wir beide mit. Schließlich wollen wir unsere Gäste mit einem erholsamen Aufenthalt für naturnahes Camping begeistern. Wir selbst sind über die Jahrzehnte auf unseren Reisen mit Zelt, Zweirad oder Wohnmobil überzeugte Camper geblieben.

Kontaktdaten: Andreas Grabolle und Claudia Bexte Telefon: 030 42012036 Mobil: 0163 7746802

Erfolgsgeschichte

Ein schönes Beispiel für ein Familienunternehmen, das mit der Zeit geht, ist die Famile Gfrerert, die das Restaurant CampingWirt in Annenheim am Ossiacher See führen. „Unsere drei Kinder sind quasi auf dem Campingplatz aufgewachsen und mussten oft auch schon in jungen Jahren im Betrieb aushelfen. Wir haben den CampingWirt vom Strandbuffet zum gut besuchten Restaurant mit mittlerweile 25 MitarbeiterInnen aufgebaut.“ Im Herbst machten Matthias und Dagmar Gfrerer als erste Kärntner die Ausbildung zum zertifizierten Camping-und Ferienparkmanager auf der IHK Nordschwarzwald. Bei dieser Ausbildung und in vielen Fachgesprächen auf verschiedenen Messen entwickelte sich die Idee die Wohnmobilstellplatzkultur in Kärnten auszubauen. Im Januar 2019 wurde dann das Projekt gestartet: „Mein Rastplatz für dein Reisemobil, serviciert und kärntnerisch.“

„Wir möchten Kärnten mit dem Reisemobil, dem Bulli oder Kastenwagen erlebbar machen, sowohl für den Einheimischen als auch für den Urlauber.“ so Familie Gfrerer. Mit Unterstützung der Gemeinde und dem Veldener Tourismusverband ist es nun gelungen einen Platz, nur sieben Minuten fußläufig vom See entfernt, als ersten Rastplatz quasi als Pilotplatz für dieses Projekt zu generieren.

Einflüsse aus Übersee

Ein zweites Standbein baut sich auch die älteste Tochter Stephanie mit ihrem amerikanischem Ehemann Mclaine Free auf. Nach mehreren Saisonen beim CampingWirt wechseln auch diese beiden jungen engagierten Campingfans an den Wörthersee. Sie übernehmen die Geschäftsführung vom Campingplatz „Weisses Rössel“, der ab sofort unter dem neuen Namen „Camping Village Wörthersee“ geführt wird. Das jung vermählte Ehepaar möchte all seine Erfahrungen, die es in Amerika in dem Luxusresort „Amangani“ und in Neuseeland gesammelt hat in die Entwicklung des Platzes einfließen lassen. Sie sehen viel Potential in dieser wunderschönen Anlage. Beinahe direkt am Wörthersee erstreckt sich am Hügel ein Naturjuwel mit einem Teich, mehreren Schlaffässern, Mobile-homes, terrassenförmig angelegten Stellplätzen und Appartments. „Wir sehen hier enormes Entwicklungspotential und werden vom Besitzer der Anlage bestens unterstützt in unseren gemeinsamen Plänen. Wir freuen uns ab Januar 2020 hier wirken und wohnen zu dürfen,“ so Stephanie Gfrerer.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit man einen Campingplatz eröffnen und betreiben kann? Grundsätzlich sagt die Camping- und Wochenendplatzverordnung: „Campingplätze sind Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind. Zeltlager, die gelegentlich oder nur für kurze Zeit eingerichtet werden, und Plätze für das Parken von Wohnmobilen sind keine Campingplätze im Sinne dieser Verordnung“.

Darüber hinaus verfügt jedes Bundesland über eine eigene „Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze“ (CWVO); hier sind die Vorschriften, die für den Betrieb gelten, festgelegt: Einschränkung baurechtlicher Anforderungen, Lage und Beschaffenheit, Zufahrt, innere Fahrwege, Standplätze und Stellplätze, Brandschutz, Trinkwasserversorgung, Wascheinrichtungen, Geschirrspül- und Wäschespüleinrichtungen, Toilettenanlagen, Anlagen für Abwasser und feste Abfallstoffe, Anschlussmöglichkeiten auf Standplätzen für Wochenendhäuser, Beleuchtung etc. • (JBD)

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Aus dem Magazin 2/2020