Drohende Steuernachzahlung für Mitarbeitende:

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert Nachbesserung bei der steuerlichen Einstufung von Corona-Lohnersatzleistungen

Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), ein Bündnis aus 28 touristischen Branchenverbänden, daher Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.

Das Bündnis weist in seinem Schreiben darauf hin, dass zu dem Zeitpunkt, als Ende des vergangenen Jahres das Jahressteuergesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, nicht absehbar war, dass die Corona-Pandemie Deutschland im Jahr 2021 noch härter im Griff haben würde als im Vorjahr. Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass Lohn- und Entgeltersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld (KUG), die im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, nicht aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werden.

„Genau dieser Progressionsvorbehalt wird nun aber dazu führen, dass die vielen finanziell schon hart getroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismusbranche nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung zu rechnen haben“, kritisiert das Aktionsbündnis. Denn Lohn- und Entgeltersatzleistungen werden gemäß §32b Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, bei der Ermittlung des Steuersatzes jedoch auf das übrige zu versteuernde Einkommen als Leistungen angerechnet, was regelmäßig zu einer Erhöhung des Steuersatzes führt.

„Nahezu die gesamte Tourismusbranche ist sowohl auf Corona-Hilfen als auch auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen, und hat folglich enorme Gehaltseinbußen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen“, bekräftigen die 28 Branchenverbände in ihrem Schreiben. Eine Zurückstellung der Corona-Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung würde die finanziellen Sorgen der in dieser Krise am schwersten Betroffenen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen.

Über das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt:

Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen, die weit über 100 Unternehmen mit mehreren zehntausend Arbeitsplätzen vertreten. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die Touristik als Gesamtheit zu erhalten, und die gerechte Förderung für jeden Marktteilnehmer in der Branche zu erreichen. Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt tritt als Verbund gemeinsam und mit einer Stimme auf, vor allem hinsichtlich politischer Forderungen. Nähere Informationen finden sich unter www.tourismusvielfalt.de

Quelle: BVCD