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Wassertourismus, Marinas und schwimmende (Tiny-)Häuser
Der Tourismus im Inland nimmt weiter an Bedeutung zu. Angebote, die bezahlbar und gleichzeitig attraktiv und nachhaltig sind, stehen hoch im Kurs. Bedenkt man, dass auch der Wassertourismus immer mehr Anhänger findet, sind Campingplätze, die am Wasser liegen, gut beraten, ihre Chancen zu erkennen und zu nutzen, um mit weiteren Highlights ihre Gäste zu locken.
Campingplätze werden immer attraktiver. Das muss wohl auch so sein, da die Gäste immer anspruchsvoller werden und wachsende Bedürfnisse auch im Campingurlaub erfüllt sehen wollen. Feste Mietobjekte sind da nur ein Beispiel, weshalb Platzbetreiber in den letzten Jahren mit meist gutem wirtschaftlichen Erfolg ihren Platz nachgerüstet haben. Liegt ein Campingplatz am Wasser, geht da noch mehr. Wie wäre es mit Bootsliege-plätzen für Urlauber und Besucher, einer kleinen Marina oder schwimmenden Tinyhäusern auf dem Wasser? Ein wunderbarer Gedanke. Natürlich muss ein solches Vorhaben örtlich geprüft und entschieden werden und eine Analyse darüber Aufschluss bringen, welche wasserseitigen Angebote für den Campingplatz möglich und sinnvoll sind.
Marina
Dieses Angebot richtet sich an Bootstouristen, die mit dem Boot kommen und einen Übernachtungs-/Serviceplatz suchen. Hier geht es im Wesentlichen um marinaartige Angebote, die jedoch sämtliche Angebote eines Campingplatzes umfassen (Sanitärangebote, Gastronomie, Einkaufen, Service etc.). Deutschland ist ein wassertouristisches Transitland inmitten Europas. Viele Europäische Bootstouristen können in Deutschland vor allem in West-Ost-Richtung reisen und benötigen für diese Urlaubsform entsprechende Anlagen.
Bootsanlegestellen
Ein Service für Campingtouristen, die ein kleines Boot mitbringen, mit dem sie Tagesfahrten vom Campingplatz aus unternehmen wollen. Diese sogenannten Trailerboote werden für die Fahrt vom Trailer ins Wasser geslippt. Hier ist eine geeignete Slipanlage erforderlich, eine schräge Rampe, auf der Boote und Schiffe zu Wasser gelassen oder an Land gezogen werden können. Diese Anlagen sind ein attraktives Zusatzangebot und positives Image für den Platz.
Schwimmende Tinyhäuser
Die Auswahl an festen Mietobjekten ist groß. Eine Attraktion können auch schwimmende Häuser sein. Im Gegensatz zu Hausbooten sind diese Häuser stationäre, auf dem Wasser liegende Gebäude. Sie können einzeln oder in Gruppen aufgebaut werden. Ihr Pluspunkt liegt in der Mobilität – sie können einfach am Liegeplatz bewegt werden und bieten eine nachhaltige Form des Wohnens. Sie benötigen nur die tatsächliche Fläche ihrer Grundfläche, können verlegt und bewegt werden. Meist sind sie aus Holz, einem nachwachsenden Baustoff gefertigt.
Was ist zu beachten?
Solche Erweiterungen sollten immer mit den angrenzenden regionalen Partnern abgestimmt werden, da Wassertourismus grundsätzlich netzwerkartig stattfindet und angeboten werden sollte. Auch die Kommunen sollten mit ins Boot geholt werden, da diese zum einen die wassertouristischen Angebote erweitern können und zum zweiten auch als Profiteure dieser Angebote zu sehen sind. Vor Beginn eines solchen Vorhabens sollte dies also mit den entsprechenden Behörden besprochen werden. Erste Anlaufstellen können die Bauämter und/oder Umweltämter sein. Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn sämtliche Genehmigungen und Prüfungen vorliegen. Der Planungsaufwand für solche Vorhaben ist nicht gering und sollte durch Fachplaner bearbeitet und begleitet werden. Es verspricht vermutlich wenig Erfolg, wenn man versucht, die diversen Genehmigungen mit den erforderlichen Unterlagen selbst anzufertigen.
Guter Rat!
Bei Planung und Bau von Anlagen am Wasser für Boote und/oder schwimmende Häuser sind eine Reihe von rechtlichen Auflagen zu beachten. Die Anlagen betreffen meistens die Land- und die Wasserseite, sodass Genehmigungen für beide Bereiche vorliegen müssen. Im Wesentlichen betreffen diese drei Rechtsbereiche, das Wasserrecht, das Planungs- und Baurecht und das Umweltrecht. Liegt das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet, in einem Naturschutzgebiet oder in einem FFH-Gebiet, sind die Aussichten auf Genehmigung äußerst gering. Es ist daher immer zuerst mit den Prüfungen des Umweltrechts zu beginnen, da dieses bereits das Aus des Vorhabens bedeuten könnte.
Umweltrecht
Die Prüfungen sind individuell und umfassen sowohl den Landschafts- und Naturschutz sowie den Emissions- und Gewässerschutz. Hier gilt es nachzuweisen, dass das Vorhaben keine schädigenden Wirkungen auf Landschaft, Natur und Umwelt verursacht.
Wasserrecht
Geprüft wird, ob die Wasserfläche und das Wasser durch das Vorhaben beeinträchtigt werden und ob es die Verkehrssituation auf der Wasserstraße, die Schifffahrt stört. Wird die Prüfung bestanden, kann die Planung weitergehen.
Planungs- und Baurecht
Geprüft wird die Einhaltung der Vorgaben aus dem Planungsrecht des Bundes und der Bauordnung des Landes. Eine Steganlage für Boote fällt nicht unter das Baurecht, da es kein Bauwerk, sondern eine schwimmende Anlage ist. Das Planungsrecht prüft zunächst, ob das Vorhaben am Standort keine Schädigungen oder Gefahren darstellt und im Einklang mit anderen Planungszielen dieses Bereiches ist. Soll das Vorhaben in einem Schutzbereich umgesetzt werden, ist es kaum möglich, eine Genehmigung zu erhalten. Hierbei geht es auch um die Erschließung der Rettungswege zum Vorhaben. Ebenso wird die Frage der Stell- und Parkplätze in diesem Schritt geprüft. Das Baurecht des Landes greift nur bei Bauwerken, die unter die entsprechende Definition fallen. Schwimmende Häuser sind Gebäude und Bauwerke und fallen somit in das Landesbaurecht. Hier kommt es auf die Definition des Vorhabens an. Ein Hausboot ist dann ein Fahrzeug, wenn es über eine Maschine, eine Ruderanlage und Navigationsausrüstung verfügt. Dann fällt es nicht unter das Baurecht. Ein schwimmendes Gebäude ohne diese Ausrüstungen ist ein Gebäude und fällt unter das Baurecht. Hier müssen dann besondere Rettungseinrichtungen vorgehalten werden, die in der neuen DIN SPEC 80003 festgesetzt sind.
Bedeutung FFH-Gebiet
Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie ist eine EU-Richtlinie. Ein bestimmter Prozentteil der Flächengebiete aller Nationen sind unter Landschafts- oder Naturschutz zu stellen. 1992 wurde in der Europäischen Union beschlossen, ein Schutzgebietsnetz aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Dafür wurden verschiedene Richtlinien erlassen, welche zur Folge haben, dass einige Ufer und Gewässer für den Zugang gesperrt werden.
Beratung und Planung vom Fachmann
Die Deutsche Marina Consult, ein Beratungs- und Planungsunternehmen für Stadtentwicklung am Wasser, für Wassertourismus, Marinaanlagen und schwimmende Häuser, überzeugt seit über 35 Jahren mit Erfahrung und mehr als 150 Projekten am Wasser. Alles unter der Leitung von Gründer und Inhaber Professor Dr. Heiner Haass.
Mehr Infos unter: www.d-marina-consult.de
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