Campingland Schleswig-Holstein

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Fakten Schleswig-Holstein

Einwohnerzahl 2022: ca. 2,9 Millionen (Statista)
Fläche: 15.763 Quadratkilometer
Sonnenstunden/Sommer 2022: 740 (Statista)
Anzahl Campingplätze 2022: 285 (Pincamp)
Campingplätze Landesverbandmitglieder: ca. 140
Campingübernachtungszahlen 2022: 5,6 Millionen touristische Übernachtungen (camping.info)
Interessensvertretung/Campingwirtschaft: BVCD-SH e. V. (Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/ Landesverband Schleswig-Holstein e. V.)
Verbandsvorsitzender: Gert Petzold, Geschäftsstelle: Anja Teegen

Lob aus anderen Bundesländern
Stolz auf Veränderung

Schleswig-Holstein hat das große Thema, an dem andere Bundesländer noch feilen, bereits vor zwei Jahren in die Tat umgesetzt. Die Camping- und Wochenendplatzverordnung wurde erneuert und der Zeit angepasst. Herausgekommen ist ein Erlass, der längst überfällig war und nun Vorbild für das ein oder andere Bundesland ist. Darüber und über weitere aktuelle Themen haben wir mit Gert Petzold gesprochen.

CWH: Nachträglich Gratulation zur neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung in Schleswig-Holstein.
GP: Danke. Die Erneuerung war eine sehr intensive und umfangreiche Arbeit, die wir zusammen mit dem Ministerium geleistet haben. Es wird ja gerne mal Schelte verteilt, aber ich kann sagen, dass unsere Zusammenarbeit mit dem Ministerium sehr gut war. Wir konnten das Beste aus der Diskussion mitnehmen und alles, was möglich war, auch umsetzen. Gemeinsam mit dem Vorstand und unserem Anwalt Florian Riechey haben wir letztendlich die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung zustande gebracht. Wir alle haben sie, so wie sie jetzt besteht, gemeinsam abgesegnet und haben dafür Lob aus anderen Regionen erhalten. Natürlich sind wir auf diese fortschrittliche Verordnung auch ein bisschen stolz – für unsere Mitglieder, aber letztlich auch für unsere Gäste.

CWH: Eine erfolgreiche Veränderung gelingt eben nur, wenn alle mittun.
GP: Das ist absolut richtig. Im Innenministerium haben wir in der Abteilung, bei der wir rechtlich aufgehängt sind, zwei gute Ansprechpartner. Beide kennen und verstehen Camping und wissen folglich, wovon und worüber sie reden. Das spielt natürlich eine große Rolle und ist ein guter Garant für unsere Gespräche und Entscheidungen.

CWH: Zieht die Verordnung eine klare Abgrenzung zwischen Camping- und Wochenendplatz?
GP: Definitiv. Das haben wir ganz klar abgegrenzt – deswegen heißt es jetzt auch Camping- und Wochenendplatzverordnung. Wir haben nun die Möglichkeit, die rechtliche Situation eines Campingplatzes und die eines Wochenendplatzes abzudecken, denn es gibt Unterschiede. Alles was mit dem Campingplatz zu tun hat, ist und bleibt mobil. Alle Elemente, die zur Mobilität gehören, müssen vorhanden sein, aufbocken und einfach Räder ab, geht nicht. Auch das Mobilheim muss mobil sein, es muss schlicht und einfach das Fahrgestell dran sein. Auf einem Wochenendplatz ist das anders. Hier muss das Mobilheim nicht mobil sein, denn es braucht, um es aufzustellen, ganz klar einen entsprechenden Bebauungsplan und eine Baugenehmigung. Camping- und Wochenendplatz gehören in der Verordnung zwar zusammen, unterliegen aber ihren eigenen Gesetzen. Das Kriterium Mobilität ist der große Unterschied. Auch die Abstände, die zwischen Objekten eingehalten werden müssen, unterscheiden sich. Auf Campingplätzen sind es drei Meter, auf Wochenendplätzen fünf, eben weil dort die Mobilität nicht gewährleistet ist.

Gerd Petzold

Foto: Landesverband BVCD/Schleswig-Holstein

CWH: Das hängt vom Brandschutz ab, richtig?
GP: Ja. In der Tat ist dies gerade ein sehr aktuelles Thema, an dem wir aktiv dran sind. Wir setzen uns gerade mit allen Betroffenen intensiv auseinander: Mit dem Landesfeuerwehrverband, der örtlichen Feuerwehr, dem Innenministerium, Abteilung Brandschutz (Feuerwehrangelegenheiten sind bei uns im Ministerium angesiedelt) und dem Landesverband – Anwalt Florian Riechey ist mit eingebunden. Auch bei dieser Thematik ist es wieder ausschlaggebend, dass unsere Ansprechpartner im Innenministerium in der Materie zu Hause sind und wissen, welchen Stellenwert der Brandschutz auf Campingplätzen hat. Es geht darum, entsprechende Anforderungen einzuhalten, zum Beispiel reichlich Löschwasser zu haben – auf Campingplätzen sind das 400 Liter pro Minute. Auf einem Wochenendplatz 800 Liter pro Minute, also doppelt so viel. Nur in Schleswig-Holstein wird das in diesem Umfang gefordert, was wiederum auch ein Resultat unserer neuen Verordnung ist. Wir erfüllen damit die Höchstanforderung. In anderen Bundesländern wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Mal gibt es Löschwasser nach Bedarf, manchmal gibt es gar keines.

CWH: Klingt, als seien die Campingplätze in Schleswig-Holstein bestens für die Zukunft in Sachen Qualität und Sicherheit gerüstet. Gibt es bei Ihnen noch sogenannte „Problemplätze“, die aus der Urzeit stammen und vielleicht gar keine Genehmigung haben?
GP: Ich kenne noch viele Campingplätze, die anfänglich überhaupt nicht registriert wurden, sie waren einfach da. Solche Plätze gibt es in manchen Bundesländern wohl immer noch. In Schleswig-Holstein sind wir da völlig raus, ich kann zu fast zu 100 Prozent sagen, dass alle unsere Plätze planerisch abgedeckt sind und entsprechende Genehmigungen z. B. für einen Flächennutzungsplan oder im besten Fall für einen Bebauungsplan haben. Bestehende Plätze sind, als die Anfangsphase Camping beendet war, alle in die Situation gekommen, ihre Verhältnisse rechtlich ordnen zu müssen, da sonst Feierabend gewesen wäre. Die Behörden hatten die Klärung gefordert, der Verband hat sie empfohlen. Die Unternehmer hier haben klugerweise die Sache in die Hand genommen, auch wenn es natürlich Geld gekostet hat. Nun haben sie aber eine rechtliche Zukunft und stehen nicht laufend auf glühenden Kohlen. Das hat natürlich auch einen großen Schub an Qualitätsverbesserung gebracht. Inzwischen haben wir auf manchen Campingplätzen bessere Sanitäranlagen als so manches Hotel, richtige Wohlfühloasen.

CWH: Da kommt mir sofort die gestiegene Erwartungshaltung der Gäste in den Sinn.
GP: Natürlich, unsere Gesellschaft lebt doch in einer Position der Forderung, sie will immer noch mehr, immer alles noch besser haben. Wie weit und wie lange das noch gehen kann? Ich weiß es nicht.
CWH: Ich auch nicht.

CWH: Noch kurz zum Thema Dauercamping, wie ist das in Schleswig-Holstein?
GP: Die Problematik Erstwohnsitz auf einem Campingplatz, mit der sich Leo Ingenlath in NRW auseinandersetzen muss, haben wir hier nicht. Allerdings muss ich sagen, dass die Novellierung unserer Verordnung und die Möglichkeit, bewegliche Mobilheime auf Campingplätze zu stellen, wohl doch den ein oder anderen auf die Idee gebracht hat, seinen Wohnsitz dort zu melden. Bei einem mir bekannten Fall wurde das sogar von der zuständigen Amtsverwaltung akzeptiert. Das rief dann jedoch den bauordnungsrechtlichen Bereich auf den Plan. Dieser gab klar vor, dass ein Erstwohnsitz auf einem Campingplatz nicht standhaft, also nicht möglich ist. Unsere Philosophie ist doch, dass Camping ein Zweig des Tourismus ist und kein Wohngebiet, wir können ja nicht mit unterschiedlichen Maßstäben messen.

Mehr Infos unter: bvcd-mv.de
Fotos: Landesverband BVCD Mecklenburg-Vorpommern